Bestens versorgt. In der Kurzzeitpflege.

In der Kurzzeitpflege der Sankt Rochus Kliniken betreuen wir Patienten jeder Altersgruppe, die zu Hause gepflegt werden oder die nach einem Krankenhausaufenthalt für eine begrenzte Zeit Hilfe und Unterstützung benötigen. Von hervorragend ausgebildeten Fachleuten werden die Pflegebedürftigen professionell betreut – dabei stellen wir uns jederzeit auf die individuellen Wünsche des Einzelnen ein. 

Voraussetzungen

  • Bei schwerwiegenden Veränderungen im Krankheitsverlauf, die eine besondere Betreuung und Anleitung erforderlich machen oder den häuslichen Rahmen übersteigen.
  • Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt bis zum Beginn einer Anschlussheilbehandlung (oder einem erneuten Krankenhausaufenthalt) eine weitere Betreuung und Pflege notwendig ist.
  • Wenn die pflegende Person ausfällt und dadurch eine vorübergehende Pflege sichergestellt werden muss.

Unsere Leistungen im Überblick

  • moderne rollstuhlgerechte Einzelzimmer mit Telefon- und TV-Anschluss, eigenem WC und Dusche
  • Vollverpflegung
  • ganzheitliche, individuelle und aktivierende Pflege und Betreuung
  • fachgerechte Ausführung notwendiger medizinischer Pflege und Betreuung
  • physiotherapeutische und ergotherapeutische Leistungen nach ärztlicher Verordnung
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen in den Sankt Rochus Kliniken
  • Nutzung aller Gemeinschaftsflächen (z.B. Cafeteria, Therapiegarten, Klinikpark)

Unsere Kurzzeitpflege ist eine stationäre Einrichtung.

Aufenthaltsdauer

In den Pflegegraden 1 - 5 werden  die Behandlungskosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr von den Pflegekassen übernommen. Bei Bedarf ist auch ein wiederholter Aufenthalt im Laufe eines Jahres möglich, so dass die pflegenden Angehörigen immer wieder entlastet werden.

Selbstverständlich ist auch ein längerer Aufenthalt bei uns möglich. Die Kosten müssen dann vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Eine Kurzzeitpflege soll kein Pflegeheim ersetzen. Der Weg aus der Kurzzeitpflege sollte in der Regel in die häusliche Umgebung führen.

Wird eine Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit benötigt, werden die Behandlungskosten von den Krankenkassen für maximal 28 Tage übernommen. 

Kosten

Das Dienstleistungsangebot der Kurzzeitpflege wird mit einem täglichen Pflegesatzbetrag veranschlagt. In dem Dienstleistungsvertrag, der mit dem Kurzzeitpflegebewohner geschlossen wird, verpflichtet sich dieser zur Zahlung der vereinbarten täglichen Kosten.

Die pflegebedingten Kosten trägt nach entsprechender Information die jeweils zuständige Pflegekasse bis zu einem bestimmten Betrag. Für die Zeit des Aufenthaltes entfällt das Pflegegeld für die häusliche Pflege.

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind von unseren Gästen privat zu bezahlen.
Stand 24.05.2022:

 

Pflegesatzbetrag
je Tag 

Pflegebedingter Aufwand je Tag

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten je Tag

 

Pflegegrad 1

119,99 Euro

61,55 Euro

58,44 Euro

Pflegegrad 2

137,34 Euro

78,90 Euro

58,44 Euro

Pflegegrad 3

163,33 Euro

104,89 Euro

58,44 Euro

Pflegegrad 4

192,66 Euro

134,22 Euro

58,44 Euro

Pflegegrad 5

205,77 Euro

147,33 Euro

58,44 Euro

zzgl. Verwaltungsabgabe für Altenpflegeausbildung zur Zeit 2,61 Euro/Tag  

Informationen und Anmeldungen 

Frau Reck
Telefon 07253 82-4203
Fax 07253 82-4235
E-Mail: kurzzeitpflege@sankt-rochus-kliniken.de

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Fotos: SRK