Bestens versorgt. In der Kurzzeitpflege.

In der Kurzzeitpflege der Sankt Rochus Kliniken betreuen wir Patienten jeder Altersgruppe, die zu Hause gepflegt werden oder die nach einem Krankenhausaufenthalt für eine begrenzte Zeit Hilfe und Unterstützung benötigen. Von hervorragend ausgebildeten Fachleuten werden die Pflegebedürftigen professionell betreut – dabei stellen wir uns jederzeit auf die individuellen Wünsche des Einzelnen ein. 

Voraussetzungen

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt und/oder nach einer Operation. 
  • Bei schwerwiegenden Veränderungen im Krankheitsverlauf, die eine besondere Betreuung und Anleitung erforderlich machen oder den häuslichen Rahmen übersteigen.
  • Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt bis zum Beginn einer Anschlussheilbehandlung (oder einem erneuten Krankenhausaufenthalt) eine intensive Betreuung und Pflege notwendig ist.
  • Wenn die pflegende Person ausfällt und dadurch vorübergehend eine intensive und zeitaufwendige Pflege sichergestellt werden muss.
  • Wenn eine Klärung des Pflegebedarfs notwendig ist, mit dem Ziel, durch Maßnahmen der Aktivierung, Rehabilitation und der Wohnraumanpassung eine weitgehende Selbständigkeit und ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • moderne rollstuhlgerechte Zweibettzimmer mit Telefon- und TV-Anschluss, eigenem WC und Dusche
  • Vollverpflegung
  • ganzheitliche, individuelle und aktivierende Pflege und Betreuung
  • fachgerechte Ausführung notwendiger medizinischer Pflege und Betreuung
  • physiotherapeutische und ergotherapeutische Leistungen nach ärztlicher Verordnung
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen in der Sankt Rochus Klinik
  • Nutzung aller Gemeinschaftsflächen (z. B. Cafeteria, Therapiegarten, Klinikpark)
  • Nutzung von externen Dienstleistungen wie Fußpflege und Friseur im Haus

Unsere Kurzzeitpflege ist eine stationäre Einrichtung.

Aufenthaltsdauer

In den Pflegegraden 1 - 5 werden  die Behandlungskosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr von den Pflegekassen übernommen. Bei Bedarf ist auch ein wiederholter Aufenthalt im Laufe eines Jahres möglich, so dass die pflegenden Angehörigen immer wieder entlastet werden.

Selbstverständlich ist auch eine längere Verweildauer in unserer Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Die Kosten müssen dann vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Eine Kurzzeitpflege soll kein Pflegeheim ersetzen. Der Weg aus der Kurzzeitpflege sollte in der Regel in die häusliche Umgebung führen.

Wird eine Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit benötig (um z. B. die Zeit bis zur Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt zu überbrücken) werden die Behandlungskosten von den Krankenkassen für maximal 28 Tage übernommen. 

Kosten

Das Dienstleistungsangebot der Kurzzeitpflege wird mit einem täglichen Pflegesatzbetrag veranschlagt. In dem Dienstleistungsvertrag, der mit dem Kurzzeitpflegebewohner geschlossen wird, verpflichtet sich dieser zur Zahlung der vereinbarten täglichen Kosten.

Die pflegebedingten Kosten trägt nach entsprechender Information die jeweils zuständige Pflegekasse bis zu einem bestimmten Betrag. Für die Zeit des Aufenthaltes entfällt das Pflegegeld für die häusliche Pflege.

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind von unseren Gästen privat zu bezahlen.

Stand 01.06.2020 : 

 

Pflegesatzbetrag
je Tag im Doppelzimmer

Pflegebedingter Aufwand je Tag

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten

im Doppelzimmer je Tag

Pflegegrad 1

110,67 Euro

60,17 Euro

50,50 Euro

Pflegegrad 2

127,64 Euro

77,14 Euro

50,50 Euro

Pflegegrad 3

155,39 Euro

104,89 Euro

50,50 Euro

Pflegegrad 4

184,72 Euro

134,22 Euro

50,50 Euro

Pflegegrad 5

197,83 Euro

147,33 Euro

50,50 Euro

Zuschlag für das Einzelzimmer: 5,00 Euro/Tag

zzgl. Verwaltungsabgabe für Altenpflegeausbildung z. Z. 1,16 Euro/Tag  

 

Informationen und Anmeldungen 

 Frau Reck

Telefon 07253 82-4203
Fax 07253 82-4235
E-Mail: kurzzeitpflege@sankt-rochus-kliniken.de

 

 Zertifikat