Ihr Wahlrecht - Wunschrecht
Beteiligung bei der Auswahl der Reha-Einrichtung: Ihr Patientenrecht!
In der medizinischen Rehabilitation geht es darum, Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten im Beruf und Lebensalltag zu stabilisieren, zu verbessern oder sogar wiederherzustellen. Seit 2001 haben Patienten weitreichende Wunsch- und Wahlrechte hinsichtlich der für sie geeigneten Rehabilitationseinrichtung. Der Gesetzgeber will damit die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken und ihnen bei der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation möglichst weitgehenden Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände belassen.
Sie haben mitzureden!
Sie als Patient sollten also vor allem auf der Grundlage nachgewiesener Qualität zur Entscheidung des Kostenträgers beitragen. Denn Sie haben mitzureden! Der Gesetzgeber räumt Ihnen in § 9 des neunten Sozialgesetzbuches ausdrücklich ein Wunschrecht darüber ein, in welcher Klinik Sie behandelt werden wollen. Näheres über die gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Ihren Antrag auf Rehabilitation können und sollten Sie also dadurch ergänzen, dass Sie die Klinik Ihrer Wahl benennen. Diesem Wunsch wird der Kostenträger in der Regel entsprechen, wenn die Einrichtung zertifiziert ist und es keine medizinischen Gründe gibt, die Ihrer Wahl entgegenstehen.
Informieren Sie sich!
Kostenträger haben auf "berechtigte Wünsche" wie die "persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen weltanschaulichen Bedürfnisse" (§ 9 SGB IX) Rücksicht zu nehmen. Wird dem Wunsch durch den Rehabilitationsträger nicht entsprochen, so muss er dies durch einen Bescheid schriftlich begründen. Sie sollten sehr genau überprüfen, warum eine von Ihnen ausgewählte Klinik nicht geeignet sei oder nicht belegt werden darf. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid schriftlich zu widersprechen und um eine Ummeldung in Ihre Wunschklinik zu bitten.
Nutzen Sie Ihre Rechte; für Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung
Ihr Team der Sankt Rochus Kliniken
Infos des Katholischen Krankenhausverbandes zu Ihren Rechten finden Sie hier