Suchen
Schriftgröße
Kontrastdarstellung

Bestens versorgt. In der Kurzzeitpflege.

Bild

In der Kurzzeitpflege der Sankt Rochus Kliniken betreuen wir Gäste jeder Altersgruppe, die zu Hause gepflegt werden oder die nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Hilfe und Unterstützung benötigen. Von unseren sehr gut ausgebildeten Fachkräften werden die Pflegebedürftigen professionell betreut – dabei stellen wir uns jederzeit auf die individuellen Wünsche der Gäste ein. 

 

Voraussetzungen

  • Bei schwerwiegenden Veränderungen im Krankheitsverlauf, die eine besondere Betreuung und Anleitung erforderlich machen oder den häuslichen Rahmen übersteigen.
  • Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt bis zum Beginn einer Anschlussheilbehandlung (oder einem erneuten Krankenhausaufenthalt) eine weitere Betreuung und Pflege notwendig ist.
  • Wenn die pflegende Person ausfällt und dadurch eine vorübergehende Pflege sichergestellt werden muss.

Unsere Leistungen im Überblick

  • moderne rollstuhlgerechte Einzelzimmer mit Telefon- und TV-Anschluss, eigenem WC und Dusche
  • Vollverpflegung
  • ganzheitliche, individuelle und aktivierende Pflege und Betreuung
  • fachgerechte medizinische Pflege 
  • physiotherapeutische und ergotherapeutische Therapien nach ärztlicher Verordnung (bitte Verordnungen mitbringen und vorher anmelden)
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen im Haus
  • Nutzung aller Gemeinschaftsflächen (z.B. Cafeteria, Therapiegarten, Klinikpark)

Unsere Kurzzeitpflege ist eine stationäre Einrichtung.

 

Aufenthaltsdauer

 

In den Pflegegraden 1 - 5 werden  die Behandlungskosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr von den Pflegekassen übernommen. Bei Bedarf ist auch ein wiederholter Aufenthalt im Laufe eines Jahres möglich, so dass die pflegenden Angehörigen immer wieder entlastet werden.

Selbstverständlich ist auch ein längerer Aufenthalt bei uns möglich. Die Kosten müssen dann selbst getragen werden.

Eine Kurzzeitpflege soll kein Pflegeheim ersetzen. Der Weg aus der Kurzzeitpflege sollte in der Regel in die häusliche Umgebung führen.

Wird eine Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit benötigt, werden die Behandlungskosten von den Krankenkassen für maximal 28 Tage übernommen. 

 

Kosten

 

Unser Dienstleistungsangebot in der Kurzzeitpflege wird mit einem täglichen Pflegesatzbetrag veranschlagt. In dem Dienstleistungsvertrag, der mit  der Kurzzeitpflegebewohnerin/dem Kurzzeitpflegebwohner geschlossen wird, verpflichtet sich diese/dieser zur Zahlung der vereinbarten täglichen Kosten.

 

Die pflegebedingten Kosten trägt nach entsprechender Information die jeweils zuständige Pflegekasse bis zu einem bestimmten Betrag. Für die Zeit des Aufenthaltes entfällt das Pflegegeld für die häusliche Pflege.

 

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind von unseren Gästen privat zu bezahlen.

Stand 24.05.2024: 

 

Pflegesatzbetrag
je Tag 

Pflegebedingter Aufwand je Tag

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten

je Tag

Pflegegrad 1

119,99 Euro

61,55 Euro

58,44 Euro

Pflegegrad 2

137,34 Euro

78,90 Euro

58,44 Euro

Pflegegrad 3

163,33 Euro

104,89 Euro

58,44 Euro

Pflegegrad 4

192,66 Euro

134,22 Euro

58,44 Euro

Pflegegrad 5

205,77 Euro

147,33 Euro

58,44 Euro

 

zzgl. Verwaltungsabgabe für Altenpflegeausbildung zur Zeit 2,61 Euro/Tag  

 

Informationen und Anmeldungen 

 

Frau Reck

Telefon 07253 82-4203
Fax 07253 82-4235
E-Mail: kurzzeitpflege@sankt-rochus-kliniken.de

 

Schauen Sie sich doch hier ein paar Bilder zur Kurzzeitpflege in unserem Haus an.

 

 

Sankt Rochus Kliniken Sankt-Rochus-Allee 1 - 11, 76669 Bad Schönborn