In der Kurzzeitpflege der Sankt Rochus Kliniken betreuen wir Gäste jeder Altersgruppe, die zu Hause gepflegt werden oder die nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Hilfe und Unterstützung benötigen. Von unseren sehr gut ausgebildeten Fachkräften werden die Pflegebedürftigen professionell betreut – dabei stellen wir uns jederzeit auf die individuellen Wünsche der Gäste ein.
Voraussetzungen
Unsere Leistungen im Überblick
Unsere Kurzzeitpflege ist eine stationäre Einrichtung.
Aufenthaltsdauer
In den Pflegegraden 1 - 5 werden die Behandlungskosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr von den Pflegekassen übernommen. Bei Bedarf ist auch ein wiederholter Aufenthalt im Laufe eines Jahres möglich, so dass die pflegenden Angehörigen immer wieder entlastet werden.
Selbstverständlich ist auch ein längerer Aufenthalt bei uns möglich. Die Kosten müssen dann selbst getragen werden.
Eine Kurzzeitpflege soll kein Pflegeheim ersetzen. Der Weg aus der Kurzzeitpflege sollte in der Regel in die häusliche Umgebung führen.
Wird eine Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit benötigt, werden die Behandlungskosten von den Krankenkassen für maximal 28 Tage übernommen.
Kosten
Unser Dienstleistungsangebot in der Kurzzeitpflege wird mit einem täglichen Pflegesatzbetrag veranschlagt. In dem Dienstleistungsvertrag, der mit der Kurzzeitpflegebewohnerin/dem Kurzzeitpflegebwohner geschlossen wird, verpflichtet sich diese/dieser zur Zahlung der vereinbarten täglichen Kosten.
Die pflegebedingten Kosten trägt nach entsprechender Information die jeweils zuständige Pflegekasse bis zu einem bestimmten Betrag. Für die Zeit des Aufenthaltes entfällt das Pflegegeld für die häusliche Pflege.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind von unseren Gästen privat zu bezahlen.
|
Pflegesatzbetrag |
Pflegebedingter Aufwand je Tag |
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten je Tag |
Pflegegrad 1 |
119,99 Euro |
61,55 Euro |
58,44 Euro |
Pflegegrad 2 |
137,34 Euro |
78,90 Euro |
58,44 Euro |
Pflegegrad 3 |
163,33 Euro |
104,89 Euro |
58,44 Euro |
Pflegegrad 4 |
192,66 Euro |
134,22 Euro |
58,44 Euro |
Pflegegrad 5 |
205,77 Euro |
147,33 Euro |
58,44 Euro |
zzgl. Verwaltungsabgabe für Altenpflegeausbildung zur Zeit 2,61 Euro/Tag
Informationen und Anmeldungen
Frau Reck
Telefon 07253 82-4203
Fax 07253 82-4235
E-Mail: kurzzeitpflege@sankt-rochus-kliniken.de
Schauen Sie sich doch hier ein paar Bilder zur Kurzzeitpflege in unserem Haus an.
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