Patientenbesuche sind unter folgenden Voraussetzungen wieder erlaubt:
- Jede*r Besucher*in benötigt einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Bitte bringen Sie die Dokumentation daüber mit.
- Jede*r Besucher*in ist verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.
- Kindern ist der Angehörigenbesuch im Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung eher nicht zu empfehlen. Wenn Kinder unsere Einrichtung betreten, sollten diese in der Lage sein eine Maske zu tragen.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die allgemeingültigen Hygieneregelungen:
- korrektes Tragen einer FFP2-Maske (Mund und Nase müssen bedeckt sein; keine FFP-Masken mit Ausatemventil)
- Abstand zu anderen Personen mind. 1,5 m
- Händehygiene/ Händedesinfektion.
Unsere Mitarbeitenden sind berechtigt, die Einhaltung der oben genannten Regelungen zu kontrollieren.