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Sankt Rochus Kliniken feiern Taufen von „Curatio“ und „Rochus-Café“

Mehr Orientierung & Ambiente für Gäste in Bad Schönborn Aus dem Kraichgau kommen die Fußballer der TSG 1899 Hoffenheim, die seit einigen Jahren für Furore sorgen und das Bundesliga-Establishment durcheinander wirbeln. Aus dem Kraichgau kommen aber auch immer wieder richtig gute Ideen ... wie aktuell das Beispiel der Sankt Rochus Kliniken in Bad Schönborn zeigt.

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Ambulante Leistungen

Rezeptleistungen

 

Ihre ambulanten Rehabilitationsleistungen (Rezepte vom Haus- oder Facharzt) verabreichen wir  in enger Zusammenarbeit zwischen Ihrem Haus- bzw. Facharzt und dem Therapeutenteam unserer Klinik. Ihr zuständiger Arzt verordnet nach Ihrem individuellen Krankheitsbild die notwendigen Heilmittel (=Leistungen unserer Therapeuten), welche wir ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal verabreichen.

 

Unsere therapeutischen Leistungen:

 

Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere folgende Bereiche:

- Krankengymnastik, Physiotherapie (Manuelle Therapie, Bobath, Craniosacrale Therapie, PNF, Physiotherapie im   Wasser, Krankengymnastik mit Gerät, Medizinische Trainingstherapie und vieles mehr) – Einzeltherapien oder Gruppenanwendungen

- Physikalische Therapie (Massagen, Elektrotherapie, Wärmetherapie, Lichttherapie, Heusack, Fango, medizinische Bäder, Schwefelwannenbäder, das komplette Spektrum der Kneippschen Therapien und vieles mehr)

- Sprachtherapie/Logopädie (Einzelbehandlung von Stimm-, und Sprech-, Sprachstörungen, Schlucktraining und vieles mehr)

- Ergotherapie (Hirnleistungstraining, funktionelle Behandlungen) – Einzeltherapien oder Gruppenanwendungen.

 

Kostenübernahme:

 

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse:

Die Kosten werden, nach Verordnung durch Ihren Haus- oder Facharzt, durch die zuständige Krankenkasse getragen. Je Anwendung sind 10% der Heilmittelkosten sowie pro Rezept der Zuzahlungsbetrag in Höhe von zur Zeit 10,00 € zu entrichten. Bei Personen, die von der Zuzahlung befreit sind, fallen keine Kosten an.

 

Selbstzahlerpatienten, Private Krankenkassen, Beihilfeberechtigte Personen:

Die Kosten werden in der Regel übernommen, wenn ein gültiges Privatrezept vom Haus- oder Facharzt vorliegt. Darüber hinaus können jederzeit auf eigene Rechnung therapeutische Leistungen bezogen werden.