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Sankt Rochus Kliniken feiern Taufen von „Curatio“ und „Rochus-Café“

Mehr Orientierung & Ambiente für Gäste in Bad Schönborn Aus dem Kraichgau kommen die Fußballer der TSG 1899 Hoffenheim, die seit einigen Jahren für Furore sorgen und das Bundesliga-Establishment durcheinander wirbeln. Aus dem Kraichgau kommen aber auch immer wieder richtig gute Ideen ... wie aktuell das Beispiel der Sankt Rochus Kliniken in Bad Schönborn zeigt.

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Kurzzeitpflege

In der Kurzzeitpflege der Sankt Rochus Kliniken finden die Gäste Aufnahme, die ansonsten zu Hause gepflegt werden und nur für eine begrenzte Zeit fremde Hilfe brauchen.
Die Kurzzeitpflege in den Sankt Rochus Kliniken ist eine stationäre Einrichtung und verfügt über 18 Plätze.
Von ausgebildetem Fachpersonal werden die Pflegebedürftigen professionell gepflegt und betreut. Dabei werden die individuellen Wünsche der Pflegebedürftigen jederzeit berücksichtigt.

 

Ergebnis der externen Qualitätsprüfung

 

 

 

Leistungen 

 

• Unterbringung in modernen rollstuhlgerechten Ein- und Zweibettzimmern mit Telefon- und TV-Anschluss, eigenem WC und Dusche
• Vollverpflegung
• Ganzheitliche individuelle und aktivierende Pflege und Betreuung
• Fachgerechte Ausführung notwendiger medizinischer Pflege und Betreuung
• Physiotherapeutische und ergotherapeutische Leistungen nach ärztlicher Verordnung
• Teilnahme an allen Veranstaltungen in der Sankt Rochus Klinik
• Nutzung aller Gemeinschaftsflächen (z. B. Cafeteria, The-rapiegarten, Klinikpark)
• Nutzung von externen Dienstleistungen wie Fußpflege und Friseur im Haus


 

 

 

Voraussetzungen

 

 

In jedem Alter können erkrankte, meist pflege- und betreuungsbedürftige Menschen das Angebot der Kurzzeitpflege nutzen, Voraussetzungen dafür sind z. B.:

 

• wenn nach einem Krankenhausaufenthalt, nach Operatio-nen oder nach einer schwerwiegenden Änderung im Krankheitsverlauf eine besondere Betreuung und Anleitung benötigt wird, die den häuslichen Rahmen übersteigt.
• wenn nach einem Krankenhausaufenthalt bis zu einer Ab-schlussheilbehandlung oder einem erneuten Krankenhaus-aufenthalt eine intensive Betreuung und Pflege notwendig geworden ist.

 

 

 

 

 

 

• wenn vorübergehend eine intensive und zeitaufwendige Pflege sichergestellt werden muss, z. B. wenn die Pflege-person ausfällt.
• wenn eine Klärung des Pflegebedarfs notwendig ist, mit dem Ziel, durch Maßnahmen der Aktivierung, Rehabilitation und der Wohnraumanpassung eine weitgehende Selbstän-digkeit und ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufenthaltsdauer

 

Für die Pflegestufen I - III werden für maximal 28 Tage im Kalenderjahr die Behandlungskosten von den Pflegekassen übernommen. Bei Bedarf ist auch ein wiederholter Aufenthalt im Laufe eines Jahres möglich, so dass die pflegenden Ange-hörigen immer wieder entlastet werden.
Selbstverständlich ist auch eine längere Verweildauer in unserer Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Diese Kosten müssen dann vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Eine Kurzzeitpflege soll kein Pflegeheim ersetzen. Der Weg aus der Kurzzeitpflege sollte in der Regel in die häusliche Umgebung führen.

 

 

 

 

 

 

Kosten

 

Das Dienstleistungsangebot der Kurzzeitpflege wird mit einem täglichen Pflegesatzbetrag veranschlagt. In dem Dienstleistungsvertrag, der mit dem Kurzzeitpflegebewohner geschlos-sen wird, verpflichtet sich dieser zur Zahlung der vereinbarten täglichen Kosten.
Die pflegebedingten Kosten trägt nach entsprechender Information die jeweils zuständige Pflegekasse bis zu einem be-stimmten Betrag. Für die Zeit des Aufenthaltes entfällt das Pflegegeld für die häusliche Pflege.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind von unseren Gästen privat zu zahlen.